Hygieneschutzkonzept des TC Aurachtal-Falkendorf e.V. für die Hallensaison 2021/2022

Das aktuelle Hygieneschutzkonzept liegt vor (Stand 09/2021) und ist im Hallenvorraum durch Aushang veröffentlicht. Damit wird gemäß aktueller 14. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung auch bei Inzidenzen über 35 der Tennisbetrieb in der Halle unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen und Getestet) unabhängig von der Personenanzahl ermöglicht. Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten der Halle bzw. auf Anfrage bereitzuhalten/vorzuweisen.

Weiterhin gilt: Die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder hat nach wie vor oberste Priorität!
Mit dem aktuellen BTV-Stufenplan existiert ein Leitfaden für einen sicheren Spielbetrieb.
Trainer, Spieler und Besucher des TC Aurachtal werden gebeten, diese Hinweise genau einzuhalten.

Medizinische Masken (FFP2/OP) sind weiterhin vor und nach dem Sportbetrieb im Sanitär- und im Umkleidebereich zu tragen.

Generelle Sicherheit und Hygieneregeln

  • Durch Vereinsmailings, Aushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig vereinsseitig überprüft.
  • Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Hallensperre.
  • Es gilt die 3G Regel: Liegt der maßgebliche 7-Tage Inzidenzwert über 35, so müssen alle vor Betreten der Halle einen Nachweis bereithalten, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.


Maßnahmen im Spielbetrieb

  • Vor und nach dem Spiel gilt für alle Personen eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2).
  • Alle Personen haben im Innenbereich zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Der Mindestabstand zwischen Tennisspielern kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
  • Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
  • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Halle und die Teilnahme am Tennis untersagt.
  • Sämtliche Teilnehmer am Hallentennis werden zu ihren Spielzeiten dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.

 
Maßnahmen für Zuschauer

  • Das Betreten der Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
  • Sämtliche Zuschauer werden durch Aushang auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nichteinhaltung hat der Betreiber der Halle die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht (FFP2) sowie die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern.
  • Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
  • Für Zuschauer stehen bei Betreten der Halle Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Vorstand